Rechtsanwalt . Elmar König


Anwaltsgebühren - Arten und Höhe

Welche Gebühren fallen beim Anwalt an und wie berechnen sie sich?

  • Umfassende Informationen zu den Gebührenarten und der Höhe der Gebühren, wie auch einen Gebührenrechner finden Sie auf www.rechtsanwaltsgebuehren.de.


  • Gebührenarten und Gebührenhöhe

    Bei den anwaltlichen Gebühren unterscheidet man zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Daneben gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vereinbarung des Honorars mit dem Mandanten.

    a) Festgebühren

    Bei den Festgebühren hat der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin keinen Ermessensspielraum. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich hier allein nach dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz, der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt ist. Dies ist vor allem im zivilrechtlichen Verfahren der Fall. Hier legt das Gericht den Streitwert fest und es gibt einen festen Satz z. B. für die Verfahrensgebühr 1,3 oder die Terminsgebühr 1,2.

    Richtet sich die Gebühr nach der Höhe des Gegenstandswertes, so kann man die Höhe der Gebühr aus der zu § 13 RVG beigefügten Tabelle entnehmen. Diese Tabelle enthält die Werte für die volle 1,0´er Gebühr. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung fällt mindestens das 2,5-fache dieser Gebühr zuzüglich Auslagen und MwSt. an. Zur konkreten Berechnung empfehle ich www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

    Kommt es zu einer Einigung im gerichtlichen Verfahren, verdient der Rechtsanwalt eine volle Gebühr nach dieser Tabelle (zuzüglich MwSt.). Bei einer Einigung im außergerichtlichen Bereich fällt beim Rechtsanwalt eine anderthalbfache Gebühr an.

    Auch in außergerichtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert. Diesen stellt man fest, indem man - vereinfacht gesagt - fragt, um was es geht oder um was gestritten wird. Da es manchmal in einer Beratung oder einem Streit um Dinge geht, die nicht eindeutig auf einen Geldbetrag festzulegen sind, gibt es zur Frage des Gegenstandswertes viele gesetzliche Vorschriften und auch umfangreiche Rechtsprechung. Mit dem Gegenstandswert steigen die Gebühren des Rechtsanwaltes, jedoch nicht gleichmäßig. Als Anhaltspunkt mag diese Faustformel dienen: Wenn sich der Gegenstandswert verzehnfacht, steigen die Anwaltsgebühren um das Fünffache.

    b) Rahmengebühren

    Soweit das RVG eine Rahmengebühr vorsieht (z. B. in außergerichtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten, Strafsachen, Bußgeldsachen, Verwaltungssachen, Sozialsachen), hat der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände die Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Hierbei ist nach § 14 Abs. 1 RVG vor allem der Umfang und die Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers und das Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes zu berücksichtigen.

    Der Anwalt kann aber auch mit dem Mandanten verschiedene Vereinbarungen über sein Honorar treffen.

    c) Stundenhonorarvereinbarung

    Der Rechtsanwalt darf auch ein Stundenhonorar vereinbaren, das der Sachlage, aber auch der eigenen Haftung gerecht werden muss.

    d) Pauschalpreisvereinbarung

    Eine Pauschalpreisvereinbarung bietet sich bei Vertragsgestaltungen oder Vertragsüberprüfungen an.

    e) Erfolgshonorar

    In bestimmten Ausnahmefällen ist es mir seit 01.07.2008 erlaubt, mit dem Mandanten alternativ ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

  • Meine Stundensätze

    Eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern kostet bis zu 190 Euro zuzüglich MwSt., dies sind bis zu 226,10 Euro.

    Im übrigen vereinbare ich Stundenhonorare zwischen 120 und 180 Euro zuzüglich MwSt. also von 142,80 Euro bis 214,20 Euro pro Stunde inklusive MwSt. Dies ist für Sie interessant, wenn es sich um eine Angelegenheit mit hohem Streitwert handelt, wir aber davon ausgehen, dass sich der Zeitaufwand in Grenzen hält.

    Bei Stundenhonorarvereinbarungen rechne ich nach angefangenem Fünf-Minuten-Takt ab.

    Einfache Beratungen dauern nicht länger als 20 Minuten und kosten um die 60 Euro.


Schildern Sie mir einfach Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per E-Mail oder Telefon. Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden Anwaltskosten. Sie können frei entscheiden ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.


RA Elmar König, Wilhelmstr.64, 65183 Wiesbaden - Tel.: +49 (0)611 - 40 04 39; email: kanzlei@elmar-koenig.de