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Rechtsanwalt
. Elmar König |
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Wer bezahlt den Anwalt?
Anwälte kosten Geld. Wer soll das bezahlen?
- Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese je nach
Vertragsgestaltung die Kosten der rechtlichen Vertretung,
falls die Wartezeit erfüllt ist (eventuell mit Ausnahme eines Selbstbehaltes).
Im Erbrecht ist eine vorsorgende Beratung in der Regel nicht versichert, nur eine Beratung nach einem konkreten Erbfall. Eine Vertretung ist nicht versichert.
Im Mietrecht muss die Wohnung ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt sein.
Im Gesellschaftsrecht besteht meist kein Versicherungsschutz.
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Sachbearbeiter, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht.
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Wenn der Streitwert bei über 100.000 Euro liegt, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers zu prüfen.
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Schildern Sie mir einfach Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per
E-Mail
oder Telefon.
Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden Anwaltskosten. Sie können frei
entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
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Rechtsanwalt Elmar König, Wilhelmstr.64, 65183 Wiesbaden - Tel.: +49 (0)611 - 40 04 39; email: kanzlei@elmar-koenig.de
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