Anwalts- und Gerichtsgebühren
Vor Mandatsannahme darf ich Sie zunächst über die Art und Höhe der entstehenden
Anwaltsgebühren aufklären.
Diese müssen Sie nicht immer selbst zahlen. Vielleicht haben Sie eine
Rechtschutzversicherung oder können ggf. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in
Anspruch nehmen
(vertiefende Erläuterungen).
Wenn wegen Ihrer Angelegenheit die Gerichte angerufen werden müssen, entstehen daneben noch
Gerichtskosten
und ggf. noch Kosten für Zeugen und Sachverständige.
Ob finanzieller Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen, kann ich Ihnen nur
im Rahmen eines persönlichen Gespräches erläutern. Einen Überblick über das Gesamtkostenrisiko, aber ohne die Kosten für Zeugen und Sachverständige, finden Sie
hier.
Andere Rechtsgebiete
Für andere von mir nicht bearbeitete Rechtsgebiete nenne ich Ihnen gerne unverbindlich die
Kontaktdaten weiterer Rechtsanwälte.
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